Betriebsarzt / Arbeitsschutz in Oldenburg, Kirchhatten und Umgebung

Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind für den Erfolg und das Arbeitsklima eines Unternehmens ein nicht zu unterschätzender wichtiger Faktor!

Hier setzt die Arbeitsmedizin als vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin an und beeinflusst positiv die Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit im Unternehmen einerseits sowie den Menschen mit seiner individuellen Gesundheit, seinen evtl. Leistungseinschränkungen und seiner Arbeitsfähigkeit andererseits.

Die unten genannten gesetzlichen Grundlagen verpflichten in Deutschland jeden Arbeitgeber, für eine angemessene betriebsmedizinische Betreuung seiner Mitarbeiter zu sorgen. Als Betriebsarzt biete ich Ihnen eine individuell abgestimmte und persönliche Betreuung Ihres Unternehmens im Großraum Oldenburg nach dem Arbeitssicherheitsgesetz an:

Die getriebsärztliche Betreuung in Oldenburg und Umgebung umfasst die Beratung und Unterstützung
bei folgenden arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen und Maßnahmen:

  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzbegehungen
  • Mitwirkung in Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Einrichten von Arbeitsplätzen
  • Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterweisungen
  • Auftreten von Berufskrankheiten
  • Rückführung erkrankter Mitarbeiter im Rahmen eines Wiedereingliederungsmanagements
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen
    gemäß ArbMedVV nach folgenden berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen:

    • G 1.4.0 Staubbelastung
    • G 02.0 Blei oder seine Verbindungen
    • G 03.0 Bleialkyle
    • G 04.0 Gefahrstoffe, die Hautkrebs hervorrufen
    • G 05.0 Ethylenglykoldinitrat oder Glycerintrinitrat.
    • G 06.0 Schwefelkohlenstoff
    • G 07.0 Kohlenmonoxid
    • G 08.0 Benzol
    • G 09.0 Quecksilber oder seine Verbindungen
    • G 10.0 Methanol
    • G 11.0 Schwefelwasserstoff
    • G 12.0 Phosphor (weißer)
    • G 14.0 Trichlorethen (Trichlorethylen)
    • G 15.0 Chrom-VI-Verbindungen
    • G 16.0 Arsen oder seine Verbindungen
    • G 17.0 Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
    • G 20.0 Lärm
    • G 21.0 Kältearbeiten
    • G 23.0 Obstruktive Atemwegserkrankungen
    • G 24.0 Hauterkrankungen (Ausnahme Hautkrebs)
    • G 25.0 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit
    • G 26.0 Atemschutzgeräte
    • G 27.0 Isocyanate
    • G 28.0 Monochlormethan (Methylchlorid)
    • G 29.0 Benzolhomologe (Toluol, Xylole)
    • G 30.0 Hitzearbeiten
    • G 32.0 Cadmium oder seine Verbindungen
    • G 33.0 Aromatische Nitro- oder Aminoverbinungen
    • G 34.0 Fluor oder seine anorga. Verbindungen
    • G 36.0 Vinylchlorid
    • G 37.1 Bildschirmarbeitsplätze Siebtest
    • G 38.0 Nickel oder seine Verbindungen
    • G 39.0 Schweißrauche
    • G 40.0 Krebserzeugende Gefahrstoffe (allgemein)
    • G 41.0 Arbeiten mit Absturzgefahr
    • G 42.0 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
    • G 46.0 Tätigkeiten mit Belastung des Bewegungsapparats
    • H-Untersuchungen nach BG für Garten- und Landschaftsbau
    • Führerscheinuntersuchung inkl. Augenuntersuchung nach Fahrerlaubnisverodnung einschließl. LKW (Klasse C), Bus (Klasse D) und Taxi (Fahrgastbeförderung)

Weitere Informationen zu Vorschriften, Gesetzen des
Arbeitsschutzes und der Betriebsmedizin sowie Betriebsärzten

Im Folgenden stellen wir Ihnen Links zu den gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes bereit, welche Sie auf die Seiten www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weiterleiten.